Garantiebedingungen

Diese Informationen beschreiben die gesetzliche Gewährleistung, den Unterschied zu einer kommerziellen Garantie, den zuständigen Anbieter, Fristen, Umfang, Ausschlüsse, den Ablauf einer Anfrage und die Kontaktaufnahme. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bei mangelhafter Ware nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bleiben vollständig bestehen und werden durch diese Informationen nicht ausgeschlossen, eingeschränkt oder durch eine Garantie ersetzt.

1. Gesetzliche Gewährleistung

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 434, 437, 439, 440, 441 und 323 BGB.

Ein Sachmangel liegt insbesondere vor, wenn die Ware bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder nicht den gesetzlichen Anforderungen an die Beschaffenheit entspricht. Die gesetzlichen Rechte können insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder weitere gesetzliche Ansprüche umfassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die gesetzliche Gewährleistung ist keine freiwillige Garantie. Sie entsteht aus dem Kaufvertrag und gilt unabhängig davon, ob eine zusätzliche kommerzielle Garantie angeboten wird.

2. Verhältnis zwischen Gewährleistung und Garantie

Die gesetzliche Gewährleistung nach dem BGB und eine kommerzielle Garantie nach § 443 BGB sind voneinander zu unterscheiden.

Die Gewährleistung betrifft gesetzliche Rechte bei mangelhafter Ware. Eine Garantie ist eine zusätzliche freiwillige Erklärung eines Garantiegebers, wenn eine solche Erklärung ausdrücklich abgegeben wird.

Eine Garantie ersetzt nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Verbraucher können gesetzliche Gewährleistungsrechte geltend machen, auch wenn keine kommerzielle Garantie besteht.

3. Kommerzielle Garantie

Eine eigenständige kommerzielle Garantie nach § 443 BGB wird für die angebotenen Möbel nicht bereitgestellt, sofern beim jeweiligen Produkt keine ausdrücklich abweichende Garantieerklärung angezeigt wird.

Da keine zusätzliche kommerzielle Garantie bereitgestellt wird, bestehen keine gesonderten Garantiefristen, Garantieversprechen oder garantiebezogenen Leistungszusagen.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.

4. Anbieter und zuständige Stelle

Für gesetzliche Gewährleistungsanliegen ist der Verkäufer der über den Shop bestellten Ware zuständig.

Da keine eigenständige kommerzielle Garantie bereitgestellt wird, gibt es keinen separaten Garantiegeber für eine zusätzliche Garantie nach § 443 BGB.

Anfragen zu mangelhafter Ware, Transportschäden, fehlenden Teilen, falscher Lieferung oder sonstigen produktbezogenen Anliegen können über die unten genannten Kontaktdaten an den Kundenservice gerichtet werden.

5. Fristen

Für gesetzliche Gewährleistungsrechte gelten die gesetzlichen Fristen des BGB.

Bei Verbrauchsgüterkäufen sind insbesondere §§ 474, 475e und 477 BGB zu berücksichtigen. Die Beweislastregelung des § 477 BGB kann für Mängel relevant sein, die sich innerhalb des dort geregelten Zeitraums zeigen.

Eine zusätzliche kommerzielle Garantiefrist besteht nicht, da keine eigenständige kommerzielle Garantie bereitgestellt wird.

6. Umfang der gesetzlichen Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung betrifft Mängel, die nach den Vorschriften des BGB rechtlich relevant sind.

Bei Möbeln kann die Prüfung insbesondere Material, Verarbeitung, Stabilität, Funktion, Vollständigkeit, Montagefähigkeit, Lieferung des bestellten Artikels und Zustand der Ware bei Übergabe betreffen.

Bei Wohnzimmermöbeln wie Liegesesseln und Zweisitzer Sofas sowie bei Gartenmöbeln wie Garten Essgarnituren, Gartenbänken und Gartensofas können je nach Produktart unterschiedliche Material- und Nutzungseigenschaften relevant sein.

7. Möbelmaterialien und produkttypische Eigenschaften

Möbel können materialbedingte Eigenschaften aufweisen, die je nach Material, Verarbeitung, Nutzung, Pflege, Umgebungseinfluss und Transport variieren können.

Geringfügige Abweichungen in Farbe, Struktur, Oberfläche, Maserung, Polsterung oder Materialwirkung können produkttypisch sein, wenn sie die vertraglich vorausgesetzte Nutzung nicht beeinträchtigen und keinen Sachmangel nach § 434 BGB darstellen.

Maßangaben können herstellungs- oder materialbedingt geringfügig abweichen, soweit die Abweichung für das jeweilige Möbelstück üblich ist und die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt.

8. Farbe, Maße und Darstellung

Farben können durch Bildschirmeinstellungen, Lichtverhältnisse, Produktfotografie oder Materialbeschaffenheit abweichend wahrgenommen werden.

Maße und Produktangaben werden zur sachlichen Orientierung bereitgestellt. Geringfügige, produkttypische Abweichungen können bei Möbeln auftreten, insbesondere bei Polsterung, Textilmaterialien, Holz- oder Kunststoffelementen sowie bei großformatigen Möbelteilen.

Wenn eine Abweichung über eine übliche oder produkttypische Abweichung hinausgeht, kann eine Prüfung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung erfolgen.

9. Normale Abnutzung

Normale Abnutzung ist kein Sachmangel.

Dazu können nutzungsbedingte Veränderungen an Polsterflächen, Sitzflächen, Armlehnen, Oberflächen, Gartenmöbelmaterialien, Verbindungselementen oder beweglichen Teilen gehören, soweit sie durch bestimmungsgemäßen Gebrauch im Zeitverlauf entstehen.

Auch witterungsbedingte Veränderungen bei Gartenmöbeln können je nach Material und Nutzungssituation auftreten, soweit sie nicht auf einen rechtlich relevanten Mangel zurückzuführen sind.

10. Ausschlüsse bei unsachgemäßer Nutzung

Die gesetzliche Gewährleistung umfasst keine Schäden, die nicht auf einen Sachmangel bei Gefahrübergang zurückzuführen sind.

Nicht erfasst sind insbesondere Schäden durch unsachgemäße Montage, nicht bestimmungsgemäße Nutzung, fehlende oder ungeeignete Pflege, übermäßige Belastung, eigenmächtige Veränderung, ungeeignete Lagerung, Feuchtigkeitseinwirkung außerhalb des vorgesehenen Nutzungsbereichs oder unsachgemäßen Rücktransport.

Bei Gartenmöbeln können Schäden durch nicht bestimmungsgemäße Nutzung, ungeeignete Lagerung, fehlende Pflege oder Einwirkungen außerhalb der vorgesehenen Verwendung bei der Prüfung berücksichtigt werden.

11. Transportschäden und Sichtprüfung

Bei Zustellung sollte der Empfänger eine Sichtprüfung bei Zustellung durchführen.

Die Verpackung sollte auf erkennbare äußere Schäden geprüft werden. Dazu gehören starke Eindrückungen, Risse, offene Verpackungsteile, Feuchtigkeitsspuren, fehlende Packstücke oder andere erkennbare Hinweise auf erhebliche Schäden.

Bei erheblichen Schäden an Verpackung oder Ware kann eine Annahmeverweigerung bei erheblichen Schäden erfolgen. Der Schaden sollte beim Transportdienstleister vermerkt und dem Kundenservice unverzüglich mitgeteilt werden.

12. Antragstellung und Prüfablauf

Zur Prüfung eines Gewährleistungsanliegens sollte der Kunde den Kundenservice kontaktieren.

Für die Bearbeitung können Bestellnummer, Name, E-Mail-Adresse, betroffener Artikel, Beschreibung des Mangels, Zeitpunkt der Feststellung und Fotos der Ware erforderlich sein.

Bei Transportschäden oder Verpackungsschäden können zusätzlich Fotos der Außenverpackung, Innenverpackung, Originalverpackung, Schutzmaterialien, Transportverpackung und des Versandetiketts erforderlich sein.

Nach Eingang der Angaben wird der Vorgang geprüft. Je nach Sachverhalt können weitere Informationen, Fotos oder eine Rücksendung der Ware erforderlich sein.

13. Prüfung der Ware

Die Prüfung kann Zustand der Ware, Vollständigkeit, Verpackung, Nutzungsspuren, Materialeigenschaften, mögliche Transportschäden und die Beschreibung des geltend gemachten Mangels umfassen.

Bei größeren Möbelstücken kann die Prüfung zusätzlichen Abstimmungsbedarf erfordern, insbesondere wenn Sperrgut, Großformatige Sendungen, Mehrpaketsendungen, Teillieferungen oder Rücktransport größerer Möbelstücke betroffen sind.

Die Prüfung erfolgt anhand der gesetzlichen Anforderungen des BGB und der zum jeweiligen Vorgang vorliegenden Informationen.

14. Mögliche gesetzliche Abwicklung

Wenn ein gesetzlich relevanter Mangel vorliegt, richtet sich die weitere Abwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Je nach Einzelfall können Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder weitere gesetzliche Ansprüche in Betracht kommen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine bestimmte Art der Abwicklung wird nicht pauschal zugesagt. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und der geprüfte Sachverhalt.

15. Datenschutz bei Anfragen

Bei der Bearbeitung eines Gewährleistungsanliegens können personenbezogene Daten verarbeitet werden, soweit dies zur Prüfung und Bearbeitung erforderlich ist.

Die Verarbeitung kann nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO erfolgen, wenn das Anliegen mit Bestellung, Lieferung, Rückgabe oder Erstattung zusammenhängt. Soweit eine Anfrage nicht unmittelbar mit einem Vertrag zusammenhängt, kann die Verarbeitung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO erfolgen.

Kunden sollten keine vollständigen Kartendaten, Sicherheitscodes, vollständigen Authentifizierungsdaten oder Zugangsdaten zu Zahlungsinstituten per E-Mail oder Telefon übermitteln.

16. Kontakt

E-Mail: partnersupport@rinoristudio.com
Telefon: +81 (908) 910 73 15
Adresse: 4-9-20-202 IMAZUCHO IWAKUNI-SHI YAMAGUCHI 740-0018 JAPAN
Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 08:00–16:00
Liefergebiet: Deutschland

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